Werter Sportkamerad!
Die Lizenz für das Klosterneuburger Donaurevier „Untere Donau I/4b rechts“ sowie für den „Teich 34“ für das Jahr 2026 kann wie folgt ausgestellt werden:
- Versendung per Post nach erfolgter Überweisung der Lizenzgebühr (Versand per Einschreiben – wurde vergangenes Jahr vielfach erfolgreich genützt)
- Persönliche Ausgabe wie gewohnt (unter Einhaltung der behördlichen Vorgaben, geplante Termine siehe unten)
- Individuelle Ausgabe über Vereinsmitglieder (persönliche Kontakte, Vereinstelefon u.ä.)
1. Versendung per Post:
Bitte um Überweisung des Lizenzbetrages (Betrag siehe unten, bitte korrekten Lizenztyp auswählen) auf unser Vereinskonto unter
Fischereiverein Klosterneuburg
AT 30 1200 0268 1074 2500
Mit korrektem Namen, Versandadresse und Lizenznummer als Verwendungszweck
Wenn möglich danach bitte um Übermittlung der Fangstatistik des Jahres 2025, der Einzahlungsbestätigung sowie des Einzahlungsbeleges für die Fischerkarte des Landes NÖ per E-Mail. Wir versenden die Jahreslizenz per Post an die Heimadresse. Bei alternativen Abhol- oder Versandwünschen bitte um Information im E-Mail.
Achtung: Bei Adressänderungen seit der letzten Ausgabe bitte um Übermittlung der neuen Adresse!
E-Mail-Adresse: postfach@fisch-klbg.at
Vereinstelefon: 0660/1503110
Wir senden die Lizenz (bzw. die neue Fangstatistik samt Jahresmarke 2025) zeitnah aus, d.h. bei zeitgerechter Überweisung gerne noch vor Weihnachten bzw. Silvester. Sollten Sie keine Möglichkeit zur Überweisung haben, besteht natürlich auch die Möglichkeit,
die Jahreslizenz – wie in den Jahren vor Corona – persönlich abzuholen.
2. Persönliche Ausgabe:
Sollten sie keine Möglichkeit zur Überweisung haben, besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Jahreslizenz – wie in den vergangenen Jahren – persönlich abzuholen. Nachfolgende Termine sind vorbehaltlich dann geltender gesetzlicher Regelungen. Kurzfristige Änderungen/Verschiebungen/Absagen werden auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Bitte die gültige Fischerkarte des Landes NÖ und den Einzahlungsbeleg für 2026 sowie die Fangstatistik 2025 mitbringen. Diese Dokumente sind eine Voraussetzung für die Lizenzerneuerung. Bei einem Verzicht ersuchen wir um Zusendung der abgelaufenen Lizenz mit der Fangstatistik.
Bei Neuanträgen ist die Vorlage einer gültigen Fischerkarte des Landes NÖ und der Einzahlungsbeleg für 2026 eine zwingende Voraussetzung!
Für Donaurevier „Untere Donau I/4b rechts“:
Erwachsene………………………………………………………………………………………€ 470,–
Bundesheer/Zivildiener/Studenten…………………………………………………€ 240,–
Jugend……………………………………………………………………………………………….€ 130,–
Begleitschein für Erwachsene zur Kinderbetreuung………………………€ 130,–
Kinder………………………………………………………………………………………………..€ 0,–
Für „Teich 34“:
Erwachsene……………………………………………………………………………………….€ 540,–
Jugend……………………………………………………………………………………………….€ 320,–
Kinder………………………………………………………………………………………………..€ 140,–
An Jugendliche ab dem 14. Geburtstag dürfen gemäß NÖ Fischereigesetz keine Kinderlizenzen mehr ausgegeben werden.
!! Neu: Kombilizenz für Revier „untere Donau I/4b rechts“ und Teich 34
Erwachsene € 790,–
3. Individuelle Ausgabe über Vereinsmitglieder:
Alternativ besteht, wie schon in den letzten Jahren schrittweise etabliert, die Möglichkeit, die Jahreslizenz über persönliche/individuelle Terminvereinbarung auszugeben. Sollte dies für Sie in Betracht kommen, bitte um entsprechende Kontaktaufnahme.
Vereinsdaten:
E-Mail: postfach@fisch-klbg.at
Vereinstelefon: 0660/1503110
Gerne geben auch unsere Vereinsmitglieder – wie schon in den letzten Jahren – einzelne Jahreslizenzen persönlich aus. Bitte diesbezüglich um direkte Kontaktaufnahme wie gewohnt.
Trotz der leider auch für uns schlagend gewordenen Teuerung haben wir uns bemüht, die Anpassung des Lizenzpreises so moderat wie möglich vorzunehmen. Wir sind und bleiben motiviert und engagiert, dieses schöne, naturverbundene Hobby in unserer einmaligen Au möglich zu machen, und bemühen uns, die Rahmenbedingungen für Angler bestmöglich zu gestalten.
Es werden auch im Jahr 2026 Pflegeeinsätze wie Revierreinigungen, Plätze
freischneiden oder ähnliches abgehalten werden und wir freuen uns über
Unterstützung.
Wir hoffen, Sie bleiben uns gewogen, und verbleiben mit einem „Petri Heil“
Wichtige zusätzliche Informationen für unsere Lizenznehmer!
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Nachtfischen – auch 2026 ist das Nachtfischen in einem Großteil des Revieres erlaubt, Details siehe umseitig
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Nachtfischen Teich 34 – ab 2026 ist das Nachtfischen auch auf den nördlichen Uferbereichen des Teich 34 (Nordwest sowie Nordost, jeweils entlang der befestigten Wege) erlaubt
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Boiliefischen – auch für 2026 ist Boiliefischen in unserem Revier erlaubt – bitte maßvoll anfüttern, um die Gewässerbelastung in Grenzen zu halten.
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Gegen Vorweis der Fischereilizenz für 2026 erhält jeder Lizenznehmer auch 2026 eine Jahreskarte des Strandbades Klosterneuburg gratis!
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Kinder- und Jugendfischen – wegen des positiven Echos veranstalten wir auch im Jahr 2026 an zumindest 2 Tagen ein betreutes Kinder- und Jugendfischen, Termine folgen via Homepage und facebook.
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Fliegenfischen im Strom – Das Fliegenfischen im Strom ist unverändert ganzjährig erlaubt. Davon ausgenommen ist lediglich das Verwenden von Streamern von 01.02. – 31.05.! Viel Spaß!
Nachtfischen
Aufgrund der steigenden Nachfrage haben wir mit unserem Verpächter bzw. den Jagdbetreibern folgende Regelung getroffen.
Das Nachtfischen ist im Großteil des Revieres ab 2026 ganzjährig erlaubt. Bitte beachten sie das Campingverbot in der Au. Erlaubt zum Nachtfischen sind vorne offene Schirmzelte. Der Angelplatz muss auch nachts beleuchtet sein.
Das ganzjährige Nachtfischen ist erlaubt in
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der gesamten Donau und dem Durchstich
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sowie im gesamten Altarm stromabwärts der kleinen Traverse – Nähe Donaustub´n
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Am Teich 34 auf den beiden geraden Uferbereichen (nordöstlich bzw. nordwestlich, jeweils entlang der befestigten Wege)
Von dieser Neuregelung ausgenommen sind die im untenstehenden Plan mit Kreuzen markierten Stellen. Das ist einerseits die Engllacke (ein Kreuz) und andererseits die Schonstätte (drei Kreuze), das ist der Altarm stromaufwärts der sogenannten kleinen Traverse (Nähe Gasthaus Donaustub´n). Lediglich in diesen beiden Bereichen gilt die alte
Regelung, (Nachtfischen nur von 01. Juli bis 30. September bis maximal 24.00 Uhr – Jagdgebiet !!)
